Abgasnorm Euro 7 nimmt weitere Hürde im Umweltausschuss des EU-Parlaments

In den Ausschüssen der EU zeichnet sich zunehmend ab, dass die für 2025 geplante Abgasnorm Euro 7 ohne die strengen deutschen Vorschläge umgesetzt wird.

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Abgasmessung bei VW

Abgasmessung bei VW

(Bild: Volkswagen)

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Im Gang durch die Instanzen der EU verfestigt sich eine Form der Abgasnorm Euro 7, in der die von Deutschland eingebrachten, strengen Vorgaben nur abgeschwächt ihren Niederschlag finden. Ihrer von der EU-Kommission vorgeschlagenen Version wurde am Donnerstag im Umweltausschuss des EU-Parlaments mit 52 gegen 32 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Mitglieder aus der CDU/CSU-Gruppe, Liberale, Konservative (EKR) und die Rechtsfraktion der Identitären (ID) stimmten für die verwässerte Fassung.

Für einen endgültigen Beschluss zur neuen Abgasnorm müssen sich in einer finalen Abstimmung, angesetzt für den 9. November 2023, EU-Parlament und Mitgliedstaaten noch einen gemeinsamen Text einigen. Die endgültige Fassung soll 2025 in Kraft treten.

Viele Grenzwerte und Messverfahren sollen weitgehend beibehalten und damit die aktuell geltende Abgasnorm Euro 6 in großen Teilen fortgeschrieben werden. Zur Begründung hieß es, man wolle – Europas Green Deal im Blick – dennoch darauf achten, dass Autos für die Verbraucher leistbar und die europäische Autoindustrie konkurrenzfähig blieben. Das Branchenblatt Automobilwoche schrieb heute: "Im Kampf gegen die geplante Abgasnorm Euro 7 kann die europäische Automobilindustrie einen weiteren kleinen Teilerfolg verbuchen."

Strenger wurden gegenüber Euro 6/VI die Emissionsgrenzwerte und Prüfbedingungen für die Fahrzeugklassen M2 und M3 (Omnibusse und Reisebusse) sowie N2 und N3 (schwere Nutzfahrzeuge). Eine Sonderregelung für Stadtbusse kommt wegen des neu vorgeschlagenen Nullemissionsziels für diese Fahrzeuge bis 2030 hinzu.

Neu eingeführt werden sollen Grenzwerte für die Partikelemission aus Bremsen und Reifen sowie eine Mindestlebensdauer für die Traktionsbatterie von Elektroautos. Damit unterliegen erstmals auch Elektro- und Wasserstoffautos der Regulierung von Emissionen. Nicht verschärft wurden die bestehenden Emissionsgrenzwerte und Prüfbedingungen für leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M und N 1 (Privat-Pkw und Transporter).

(fpi)