Netflix: Wie man trotz Account-Sharing-Sperre einen Zweitwohnsitz einrichtet

Netflix sperrt Personen aus, die ihr Passwort mit anderen teilen. Zweitwohnsitze soll man aber problemlos einrichten können. Dazu braucht es ein Handy.

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Im Hintergrund ein Fernseher mit Netflix-Logo, im Vordergrung eine Hand, die einen Knopf auf einer Fernbedienung drückt

(Bild: Shutterstock.com/MAXSHOT.PL)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Nico Jurran

Seit dem 23. Mai dürfen auch deutsche und österreichische Nutzer ihre Netflix-Accounts nicht mehr mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts teilen, es drohen im Zweifelsfall Sperren. Doch Zweitwohnsitze sind kein Problem, schreibt Netflix in einem Support-Eintrag. Dazu muss lediglich ein Mobiltelefon in beide Wohnsitze mitgeführt werden.

Dreh- und Angelpunkt für die Wohnsitzerkennung ist der sogenannte Hauptstandort, den man auf Aufforderung einmal – etwa am Fernseher – definieren muss. Unter anderem anhand der IP-Adresse registriert Netflix dann, welche Internetverbindung dort genutzt wird. In Zweitwohnsitzen, Ferienwohnungen und Wochenendhäusern muss man sich aber mit einem anderen Netzwerk verbinden – entsprechend groß war die Sorge Betroffener, den Streaming-Dienst dort künftig nicht mehr nutzen zu können.

Doch ein Support-Eintrag zeigt, dass Netflix solche Szenarien berücksichtigt: Eine zentrale Rolle übernimmt dabei ein Mobilgerät (Smartphone oder Tablet) mit installierter Netflix-App. Dieses muss im ersten Schritt mit dem WLAN des Hauptwohnsitzes verbunden werden. Dabei ist darauf zu achten, dass man sich auf dem Mobilgerät mit demselben Account anmeldet, der auch in der TV-App genutzt wird. Das Spiel wiederholt sich dann am Zweitwohnsitz, wo wiederum Fernseher und Mobilgerät im selben Netz sein und denselben Account nutzen müssen.

Nach dem Login in der Netflix-App auf dem Mobilgerät am Zweitwohnsitz ist der Account an dem Ort laut Netflix für 30 Tage freigeschaltet. In der Praxis bedeutet dies also, dass sich ein zweiter Standort durchgehend nutzen lässt, solange man die oben beschrieben Prozedur einmal pro Monat durchführt.

Befindet sich der Zweitwohnsitz im Ausland, gilt es noch zu beachten, dass sich das Titelangebot (einschließlich der zugehörigen Audio- und Untertitel-Optionen) von Land zu Land unterscheiden. Auch die Altersfreigaben können von den deutschen Vorgaben abweichen, sodass einige Filme oder Serien über die Kinderprofile nicht verfügbar sind.

Wer innerhalb seines aktuellen Landes umzieht, muss wiederum möglicherweise seinen Hauptstandort aktualisieren, um weiterhin auf Netflix zugreifen zu können. Diese Aktualisierung kann man im Hilfebereich des Fernsehers vornehmen, wie es Netflix in einer FAQ beschreibt. Wer bislang keine Aufforderung erhalten hat, seinen Hauptstandort festzulegen, wird über diesen Punkt auch feststellen, dass Netflix dies in seinem Fall bereits automatisch selbst gemacht hat. (nij)