Copyright-Klage gegen KI-Firmen läuft nur teilweise weiter​

Über Copyright-Verletzung durch Stablity AI wird weiter prozessiert, aber auf 16 Werke beschränkt. Viele andere Vorwürfe müssten die Klägerinnen nachbessern.

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Maler bei der Arbeit

(Bild: wavebreakmedia / Shutterstock.com)

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Inhaltsverzeichnis

Eine Copyright-Sammelklage dreier Künstlerinnen gegen Stability AI, Midjourney und DeviantArt am US-Bundesbezirksgericht für das nördliche Kalifornien läuft zum Teil weiter. Teilweise wurde sie abgewiesen, großteils können die Klägerinnen ihre Vorwürfe noch einmal erheben, wenn sie sie besser formulieren oder genauer erläutern.

Die drei beklagten Firmen betreiben KI-Modelle, die Bilder erzeugen. Trainiert wurden sie mit Milliarden von Bildern aus dem Internet. Sarah Andersen, Kelly McKernan und Karla Ortiz werfen den drei beklagten Firmen vor, dabei ohne Erlaubnis Bilder kopiert und zum KI-Training genutzt zu haben, an denen jeweils eine der Frauen die Rechte halte. Sie haben die Zulassung als Sammelklage für alle in ähnlicher Weise betroffenen Rechteinhaber beantragt.

Speziell gegen Stability AI richtet sich der Vorwurf, dass dessen Dienst Stable Diffusion darauf trainiert wurde, auf entsprechenden Zuruf Bilder "im Stile" bestimmter Künstler zu erzeugen. Die drei Beklagten haben die in den USA üblichen Anträge auf Einstellung des Verfahrens eingebracht. Diese Anträge hatten jetzt zum überwiegenden Teil Erfolg [–] vorübergehend. Falls die Anwälte der Klägerinnen ihre Hausaufgaben erledigen und ihre Klage nachbessern, dürfen sie die meisten Vorwürfe erneut einbringen.

Endgültig zurückgewiesen sind die Vorwürfe der Copyright-Verletzung seitens der Klägerinnen McKernan und Ortiz. Sie haben ihre Werke nicht beim US Copyright Office registriert, was aber eine allgemein bekannte Voraussetzung für einschlägige US-Klagen ist. Erstaunlich, dass die Anwälte der Klägerinnen das im Vorfeld nicht überprüft haben. Bezüglich Andersen wird die weitere Behandlung des Vorwurfs der Copyright-Verletzung auf jene 16 Werke beschränkt, die sie vor Klageerhebung registriert hat.

Gescheitert sind die Beklagten mit ihrem Versuch, die Klage im Keim zu ersticken, weil Andersen nicht angegeben hat, welche Werke Stability AI genau für das KI-Training herangezogen hat. Weil sich die Firma fünf Milliarden Bilder geschnappt hat, erachtet der Richter Andersens allgemeine Ausführungen zumindest vorerst für ausreichend.

Die fünf Milliarden Bilder hat sich Stability AI zum Teil bei der Webseite DeviantArt besorgt. Das mache eventuell Stability AI, nicht aber DeviantArt zum direkten Verletzer von Copyright, entschied der Richter. Umgekehrt benutzen DeviantArt und Midjourney auf Stable Diffusion beruhende Programme, die neue Bilder erzeugen. Die in diesen Programmen enthaltenen Daten seien wie komprimierte Kopien geschützter Bilder, bemüht die Klage eine neuartige Argumentationslinie. Um diesen Teil der Klage gegen DeviantArt und Midjourney zu retten, müssten die Klägerinnen ihre Argumentation wesentlich erweitern, schärfen und zudem untermauernde Fakten vorbringen. Das wird nicht leicht, lässt der Richter durchblicken, aber versuchen dürfen sie es.

Bezüglich Midjourney war die Klage außerdem undeutlich formuliert. Es bleibt unklar, auf welcher Basis die Klägerinnen Midjourney vorwerfen, selbst Bilder kopiert und für KI-Trainings genutzt zu haben. Auch dazu müsste die Klage bei neuerliche Einbringung mehr Fakten liefern.

Unzulänglich und teilweise widersprüchlich oder nicht untermauert sind die gegen alle drei Beklagten erhobenen Vorwürfe der stellvertretenden Copyrightverletzung (Verantwortung für Copyrightverletzungen Dritter, die die Dienste der Beklagten verwenden), des Missbrauchs von Künstler-Namen in Werbung (dazu fehlten konkrete Beispiele), des Missbrauchs von Künstler-Namen in KI-Prompts zu Erzeugung von Bildern "im Stile" der jeweiligen Künstler, sowie der unrechtmäßigen Entfernung von Angaben zu Rechteinhaber und Werktitel (Copyright Management Information, CMI) der einzelnen kopierten Bilder (auch dazu fehlten Beispiele). Diese Teile der Klage sind ebenfalls abgewiesen, wiederum mit Genehmigung sie besser formuliert neu einzubringen.

Ein weiterer Klagepunkt war unlauterer Wettbewerb. Erst im weiteren Verfahren stellten die Klägerinnen klar, dass sie damit meinen, dass die ihre jeweiligen Stile nachahmenden KI-Bilder Dritte zu der irrigen Annahme verleiten würden, die Künstlerinnen hätten diese neuen Bilder erzeugt oder zumindest genehmigt. In der Klage selbst fehlt dieses Vorbringen. Der Richter kritisiert die Klägerinnen für unstete Argumentation und weist auch diesen Vorwurf ab, mit Erlaubnis, ihn neu und konkreter formuliert wieder zu erheben. Sofern die verschiedenen Klageteile neu eingebracht werden, müssen sie sich außerdem mit dem Argument DeviantArts auseinandersetzen, dass die Veröffentlichung von Bildern "im Stile" bestimmter Künstler durch die Redefreiheitsklausel der US-Verfassung geschützt sei.

Vorerst keinen Erfolg hat auch der Vorwurf McKernans, DeviantArt habe seine eigenen Nutzungsbedingungen verletzt. Diesbezüglich hat die Klägerin erst im Lauf des Verfahrens auf einen Teil der Bestimmungen verwiesen, den sie in der ursprünglichen Klage nicht erwähnt hat. Sollte McKernan diesen Klageteil neu einbringen, muss sie die konkret verletzten Vertragsbedingungen nennen, und dabei aufzeigen, warum diese Klauseln dem Schutz der Nutzer und nicht bloß dem Schutz der beklagten Firma dienen sollen.

Midjourney hat gefordert, den Antrag auf Zulassung als Sammelklage abzulehnen, weil die Fakten bezüglich einzelner Rechteinhaber zu unterschiedlich seien. Der Zeitpunkt, darüber zu entscheiden, ist aus Sicht des Richters noch nicht gekommen; erst wenn die Klage neu eingebracht ist, sei absehbar, ob sie sich für eine Sammelklage im Namen vieler Betroffener eignet.

Gleiches gilt für den Antrag DeviantArts, die Klage abzuweisen, weil sie rechtsmissbräuchlich zur Einschüchterung und Zensur erhoben worden sei (anti-SLAPP). Dabei wäre noch zu klären, ob die Klage überhaupt unter das kalifornische Gesetz fällt, auf das sich DeviantArt beruft.

Überlebt hat vorerst nur der Kern der Klage, der Vorwurf direkter Urheberrechtsverletzung gegen Stability AI – allerdings nur, soweit er sich auf jene 16 Bilder bezieht, die Andersen vor Erhebung der Klage beim US Copyright Office registriert hat. Midjourney und DeviantArt müssen abwarten, ob und welche der anderen Klageteile tatsächlich neu eingebracht werden.

Die Anwälte der Klägerinnen haben angekündigt, in wenigen Wochen eine verbesserte Klageschrift einzureichen. Dabei werden sie sich anstrengen müssen, hat ihre bisherige Verfahrensführung beim Richter doch keinen guten Eindruck hinterlassen. Das Verfahren heiß Sarah Andersen et al v Stability AI et al und ist am US-Bundesbezirksgericht für das nördliche Kalifornien unter dem Az. 23-CV-00201 anhängig.

(ds)