Lexmark unterliegt im Rechtsstreit mit Tonerkartuschen-Refiller

Nach einer Entscheidung des Supreme Court der USA bleibt es dabei, dass die Klage von Lexmark gegen den Refill-Zubehör-Hersteller Static Control neu verhandelt werden muss.

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Das oberste Gericht der USA hat es abgelehnt, dem Wunsch des Druckerherstellers Lexmark nachzukommen und ein Urteil des US Court of Appeals for the Sixth Circuit im Rechtsstreit mit einem Tonerkartuschen-Refiller aufzuheben. Daraus war hervorgegangen, dass Lexmark sich nicht auf das US-Copyrightgesetz Digital Millennium Copyright Act (DMCA) berufen kann, um andere Firmen daran zu hindern, für seine Geräte Kartuschen herzustellen und zu verkaufen. Das Berufungsgericht hatte angeordnet, dass der Fall neu verhandelt werden muss. Im Februar hatte das gleiche Gericht eine erneute Anhörung des Falls abgelehnt.

Lexmark hatte im Jahr 2003 bei einem Gericht in Kentucky eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller von Refill-Zubehör Static Control (SCC) erwirkt. Dieser durfte demnach den so genannten Smartek Chip nicht weiter herstellen und verbreiten. Nur mit Hilfe solcher Chips können wiederbefüllte Tonerkartuschen anderer Hersteller in bestimmten Lexmark-Druckern eingesetzt werden, weil sie eine Füllstandsabfrage der Druckerfirmware außer Kraft setzen. Lexmark hatte darin eine Verletzung des Urheberrechts gesehen, weil bei diesem Verfahren eine Kopierschutzsperre umgangen werde. Nun wird erneut vor einem Bezirksgericht verhandelt. (anw)