E-Mobilität: Tankstellen sollen Schnellladepunkte einrichten

Größere Tankstellenketten will die Bundesregierung dazu verpflichten, je Tankstelle mindestens einen Schnellladepunkt einzurichten.

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Für E-Autos reservierter Platz an einer Ladestation einer Shell-Tankstelle in Bremen.

(Bild: heise online / anw)

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Tankstellenunternehmen mit mindestens 200 Standorten sollen die Auflage bekommen, mindestens einen Schnellladepunkt für Elektroautos mit einer Leistung von mindestens 150 kW pro Tankstelle zu betreiben. Das plant die Bundesregierung laut einem Referentenentwurf für eine Tankstellen-Versorgungsauflage. Diese würde ab dem 1. Januar 2028 greifen. Momentan befindet sich der Entwurf in der Abstimmung mit anderen Ressorts der Bundesregierung, erläuterte eine Sprecherin des zuständigen Bundesverkehrsministeriums gegenüber heise online. Es könnten sich also noch Änderungen ergeben.

Die Verpflichtung soll in das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) aufgenommen werden. Die großen Tankstellenbetreiber haben bereits aus eigenem Antrieb begonnen, Standorte mit Ladesäulen zu bestücken. Diese würden bei der Verpflichtung berücksichtigt. Darüber hinaus rechnet das Ministerium mit 9000 zusätzlichen Schnelllademöglichkeiten durch die Verpflichtung.

Marktführer Aral, der nach Angaben des Energie-Informationsdiensts Ende 2022 in Deutschland gut 2200 Tankstellen betreibt, hatte im September vorigen Jahres beispielsweise angekündigt, bis 2030 rund 20.000 Ladepunkte mit mindestens 150 kW Ladeleistung einzurichten. Shell kam Ende 2022 auf knapp 2000 Tankstellen, es folgen TotalEnergies mit gut 1100, Esso mit gut 900 und Avia mit knapp 900 Tankstellen. Shell arbeitet in Sachen Ladetechnik beispielsweise mit ABB zusammen. Für Betreiber wie Classi oder Lother würde die gesetzliche Auflage nicht greifen.

In Deutschland gibt es nach Angaben des Verkehrsministeriums ungefähr 110.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte, davon seien 20.000 Schnellladepunkte. Der "Masterplan Ladeinfrastruktur II" der Regierung sah vor, dass bis Ende 2026 mindestens 75 Prozent aller Tankstellen mindestens einen Schnellladepunkt haben. Kleinere Tankstellenketten sollen nun vor wirtschaftlicher Überforderung geschützt werden. In dem Referentenentwurf heißt es auch, die Tankstellenunternehmen können für die jeweiligen Standorte die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen, also die nötigen Investitionskosten der Nachfrage gegenüberstellen.

(anw)