Tesla darf mit "0g CO2/km" werben – Umweltbilanz der Firma ist egal

Tesla verkauft Abgaszertifikate, damit Autos anderer Hersteller mehr ausstoßen dürfen. Das muss Tesla in der Werbung nicht offenlegen, urteilt das LG Berlin.​

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Roter Tesla mit Wunschkennzeichen "SUN EV", geparkt

Hier kein Auspuff.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

Lesezeit: 3 Min.

"CO2-Emissionen 0g/km" führt der Elektroauto-Hersteller Tesla auf seiner Webseite auf. Das sei irreführend, meint der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Er hat Tesla wegen Unlauteren Wettbewerbs verklagt und in erster Instanz verloren. Durchgesetzt hat sich Verband allerdings gegen Teslas Werbung mit dem Überwachungsprogramm "Wächtermodus".

Teslas Wächtermodus nutzt die eingebauten Kameras zur heimlichen Videoüberwachung der Umgebung, wenn das Fahrzeug abgestellt ist. Das ist in der EU illegal. Wer den Wächtermodus einschaltet, riskiert ein Bußgeld. "Diese Information hat in der Werbung für den Wächter-Modus allerdings gefehlt", sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop am Dienstag, "Tesla hat nun nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin eine Unterlassungserklärung abgegeben und darf so nicht mehr werben. Das Verfahren zum Wächter-Modus ist damit beendet." Das Gericht musste zum Wächtermodus also nicht mehr entscheiden.

In Berufung geht der VZBV allerdings gegen die Entscheidung des Gerichts, dass es nicht irreführend ist, wenn Tesla von "0g CO2/km" spricht, seine Mission als "Beschleunigung des Übergangs zu nachhaltiger Energie" oder sein Credo als "emissionsfreien Zukunft" beschreibt. Dies obwohl bei der Herstellung der Fahrzeuge, speziell der Akkus, viel CO2 freigesetzt wird, die Stromproduktion in der Regel ebenfalls CO2-intensiv ist, und Tesla mit dem Verkauf von Emissionszertifikaten Milliarden einnimmt. Käufer dieser Zertifikate sind in der Regel andere Autohersteller, die Neuwagen mit höher als ihnen erlaubtem CO2-Ausstoß verkaufen. Insofern ermöglicht jeder gekaufte Tesla auch den Verkauf von Spritfressern.

Unstrittig ist, dass die Angabe 0g CO2/km eine Pflichtangabe nach der deutschen PKW-Energieverbrauchkennzeichenverordnung (PKW-EnVKV) ist. Strittig ist, ob Tesla verpflichtet ist, zu seinen schwammigen Werbeaussagen einerseits und der konkreten Angabe von "0g" weitere Angaben hinzuzufügen, um Irreführung von Verbrauchern zu vermeiden. Dazu ist es nicht verpflichtet, sagt das Landgericht Berlin (Az. 52 O 242/22 vom 21. 3. 2023).

Zwar unterlägen umweltbezogene Werbeaussagen "strengen Anforderungen und weitgehenden Aufklärungspflichten wegen der starken emotionalen Werbekraft und wegen des (...) meist nur geringen sachlichen Wissensstandes des Publikums". "Jede einzelne zur Umweltfreundlichkeit getroffene Aussage muss erkennen lassen, welcher Umweltvorzug herausgestellt werden soll", hält das Gericht zunächst fest. Allerdings enthielten die Paragraphen 5 f. UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb) bloß ein Irreführungsverbot, keine Pflicht zu aktiver Information.

Für den durchschnittlichen Tesla-Käufer sei unerheblich, dass der Hersteller mit dem Verkauf von Emissionszertifikaten Geld verdient. Der Käufer "möchte sich nicht an dem Unternehmen (…) beteiligen, sondern ein Fahrzeug erwerben", schreibt das Landgericht. Tesla behaupte in seiner Werbung nicht, dass bei der Herstellung kein CO2 ausgestoßen werde. Und: "Dem Käufer geht es um den eigenen ökologischen Fußabdruck, nicht um den (Teslas)."

"Der VZBV wird gegen das Urteil Berufung einlegen", kommentiert Pop knapp.

(ds)