Texas: Klage gegen Googles und Facebooks Absprachen teilweise abgelehnt

Ein Teil der Kartellrechtsklage in den USA gegen Google ist abgewiesen worden: der Vorwurf der Absprache mit Facebook unter dem Titel Jedi Blue.

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(Bild: Bubble_Tea Stock/Shutterstock.com)

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"Nicht plausibel" – so lautet die Begründung eines US-Bundesbezirksgerichts, um einen Teil der Texas-Kartellklage gegen Google abzuweisen. Dabei geht es um das Echtzeit-Bieterverfahren und vermeintlich geheime Absprachen zwischen Facebook, heute Meta, und Googles Mutterkonzern Alphabet.

Google schreibt dazu in einem Blogbeitrag, die Absprachen, die unter dem Namen Jedi Blue bekannt wurden, seien sogar immer öffentlich und wettbewerbsfördernd gewesen. "Es ist wichtig, dass das Gericht die Vorwürfe zu unserer offenen Bieter-Vereinbarung mit Meta fallengelassen hat – das Herzstück der Paxton-Klage." Paxton ist der Name des federführenden texanischen Justizministers Ken Paxton. Vom Gericht klingt das laut der Redakteurin Leah Nylen wie folgt: "Die Behauptung der Staaten ist nicht plausibel, da sie Facebooks Motivation seine wirtschaftliche Macht zu nutzen, um mit Google zu verhandeln, nicht ausreichend erklären."

Zudem heißt es bei Google: "Das Gericht hat uns zugestimmt, dass viele von Paxtons Vorwürfen unsere technologische und innovativen Praktiken – etwa das offene Bieterverfahren und die Accelerated Mobile Pages (AMP) – keine Verletzungen des Wettbewerbsrechts sind. Auch die Vorwürfe gegenüber der Privacy Sandbox seien verworfen worden. "Wir freuen uns, wenn auch die anderen Vorwürfe klargestellt worden sind."

Die nun fallengelassenen Vorwürfe sind nur ein Teil der Klage. Zahlreiche andere Verfahrenspunkte sind weiterhin offen und zugelassen. Dazu zählen Vorwürfe, nach denen Google sehr wohl eine Monopol-Stellung im Werbe-Geschäft inne hat und diese wettbewerbswidrig ausnutzt. Auch das sogenannte Project Bernanke, bei dem sich Google in Auktionen selbst bevorzugt haben soll, bleibt als Vorwurf bestehen.

Insgesamt 16 Bundesstaaten haben sich inzwischen der sehr umfangreichen Klage angeschlossen. Es geht um jahrelange, systematische Betrügereien und Tricks im Werbemarkt, die Google vorgeworfen werden, sowie Strafen, aber auch Schadenersatzansprüche und geforderte Abspaltungen von Unternehmensteilen Googles.

Neben den wettbewerbsrechtlichen Vorwürfen umfasst die Klage auch Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht. Googles "modus operandi sei es, zu monopolisieren und die Tatsachen zu verdrehen" heißt es gleich in der Einleitung der 2020 eingebrachten Klage. Demnach sei Googles gesamtes Businessmodell personalisierte und zielgerichtete Werbung.

(emw)