Vision Pro SDK: Welche Apps Apple gerne möchte – und welche nicht

Apple nennt Richtlinien für visionOS-Apps, die etwa sicherstellen sollen, dass Headset-Trägern nicht schlecht wird. Manche Apps bleiben ausgeschlossen.

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visionOS Beta 1 im Simulator

2D-Fenster im 3D-Raum – eine Basisansicht in visionOS.

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Apples Headset wird von Beginn an eine riesige Auswahl an Software bieten: Viele iPhone- und iPad-Apps laufen ohne Anpassung in visionOS, wie Apple nach der Veröffentlichung der Entwickler-Tools für die neue Plattform betonte. Natürlich steht es Entwicklern frei, die Bedienoberfläche ihrer Apps speziell für Vision Pro anzupassen und auch 3D-Elemente zu integrieren oder aber Virtual-Reality-Apps zu schreiben, die das komplette Sichtfeld des Nutzers ausfüllen. Das Headset-Betriebssystem unterstützt viele bekannte Frameworks, auf denen iOS-Apps aufsetzen, aber längst nicht alle.

So ist beispielsweise der Zugriff auf die zwölf Kameras der Vision Pro aus Datenschutzgründen nicht vorgesehen. Apps können lediglich mit Erlaubnis auf die vom Nutzer erstellte "räumliche Persona" – ein digitales Abbild der Person – zugreifen, etwa für Videokonferenzen. Entsprechend ist es auch nicht sinnvoll, Selfie- und Fotografie-Apps auf visionOS zu bringen, betonte Apple, solche Software funktioniert nur begrenzt oder gar nicht. Auch standortbasierte Dienste wie Navi-Apps sollten nicht auf visionOS portiert werden, so das Unternehmen.

Apples Vision Pro ist – zumindest fürs Erste – klar für eine statische Verwendung gedacht, sei es stehend, sitzend oder liegend. Virtual-Reality-Anwendungen funktionieren deshalb nur in einem sehr begrenzten Raum: Entfernt sich der Nutzer mehr als 1,5 Meter von seinem Ausgangspunkt, beendet visionOS eine VR-App automatisch und blendet wieder die über die Kameras erfasste Umgebung ein, warnt Apple die Entwickler solcher Anwendungen. Ähnlich agiert die Brille, falls der Nutzer sich plötzlich schnell bewegt oder direkt auf ein Hindernis zusteuert, etwa den Couch-Tisch. Aktive Spiele oder Fitness-Apps können so nur begrenzt funktionieren.

Zugleich mahnt Apple in seinen Richtlinien an, vorsichtig bei der Darstellung bewegter Elemente vorzugehen, um Übelkeit und Verwirrung zu vermeiden. Besonders Bewegungen, die nur aus dem Augenwinkel wahrgenommen werden, können zu Unbehagen führen, merkt Apple an – ebenso wie schnelle Rotationsbewegungen. Auch länger schwingende Objekte können Unwohlsein und Übelkeit erzeugen, besonders bei einer Frequenz von rund 0,2 Hertz, heißt es in den Human Interface Guidelines des Unternehmens. Apple empfiehlt, bewegte App-Inhalte in einem Fenster unterzubringen und nicht zu groß darzustellen, damit Nutzer weiterhin ihre reale Umgebung sehen können.

(lbe)