Energieeffizienz: Was Rechenzentrumsbetreiber jetzt beachten müssen

Mit konkreten Vorgaben soll der Energieverbrauch von Rechenzentren und Informationstechnik reduziert werden. Erste Pflichten greifen ab dem 1. Januar 2024.

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Von
  • Tobias Haar
Inhaltsverzeichnis

Seit 18. November 2023 gilt das vom Bundestag verabschiedete "Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland", kurz EnEfG. Es richtet sich an Behörden, energieintensive Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren, die durch mehr Effizienz ihren Energieverbrauch reduzieren sollen. Laut Bundesregierung schafft das EnEfG erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen fürs Energiesparen. Es legt Energieeffizienzziele für das Jahr 2030 fest. Grundlage ist die EU-Energieeffizienzrichtlinie, die mit dem EnEfG in deutsches Recht umgesetzt wird.

Einer der großen Regelungsbereiche im EnEfG ist der Betrieb von Rechenzentren. Das Gesetz unterscheidet diejenigen, die vor, und diejenigen, die nach dem 1. Juli 2026 den Betrieb aufnehmen oder aufgenommen haben. Ging das Rechenzentrum vor dem Stichtag in Betrieb, gilt ab dem 1. Juli 2027 eine Energieverbrauchseffektivität (Power Usage Effectiveness, PUE) von kleiner oder gleich 1,5 und ab dem 1. Juli 2030 von kleiner oder gleich 1,3. Relevant ist jeweils der Jahresdurchschnitt. Der Wert berechnet sich aus der Leistungsaufnahme des gesamten RZ geteilt durch die Leistungsaufnahme der IT-Geräte.

Energieeffiziente Rechenzentren
Tobias Haar

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.

Für Rechenzentren, die nach dem 1. Juli 2026 den Betrieb aufnehmen, liegt der Grenzwert für die Energieverbrauchseffektivität bei 1,2. Für sie gilt zudem, dass sie mindestens 10 Prozent der aufgenommenen Energie nach DIN EN 50600-4-6, Ausgabe November 2020, wiederverwenden müssen. Bei Betriebsaufnahme ab dem 1. Juli 2027 erhöht sich diese Vorgabe auf 15 und ab dem 1. Juli 2028 auf 20 Prozent.