"Sherlock Bamf" - Asyltäuschern auf der Spur

Seite 2: Fehlerquote verringert sich dank lernendem System

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Vizepräsident Richter sagt, die Fehlerquote der "Sprachbiometrie" habe zu Beginn bei über 20 Prozent gelegen. Aktuell sei sie bei 18 Prozent, "als lernendes System wird die Genauigkeit der Anwendung stetig verbessert". Der Jurist erklärt: "Es ist kein Beweis, sondern ein Indiz" und klingt dann eben doch wie ein Ermittler.

Weitere Indizien liefern außerdem Fingerabdrücke und biometrische Fotos. Beides hilft zu verhindern, dass sich ein Asylbewerber unter verschiedenen Identitäten an mehreren Orten in Deutschland registrieren lässt wie der tunesische Terrorist Anis Amri, der im Dezember 2016 in Berlin zwölf Menschen tötete. Außerdem lässt sich anhand der Fingerabdrücke feststellen, ob jemand schon anderswo in Europa als Asylbewerber registriert wurde.

Die "Papierlosigkeit" vieler Flüchtlinge hat viele Gründe: Krieg, fehlende staatliche Strukturen, eine lebenslange Fluchtgeschichte. Manchen Asylbewerbern haben Schlepper die Dokumente abgenommen. Oder sie sind verloren gegangen. Doch was auffällt: Obwohl in Syrien vor sieben Jahren ein grausamer Krieg ausbrach, der Millionen von Menschen in die Flucht getrieben hat, ist die Zahl der syrischen Antragsteller, die ohne Papiere beim Bamf vorsprechen, im Vergleich zu Schutzsuchenden anderer Nationalitäten gering.

Von zehn Menschen, die nach eigenen Angaben aus Eritrea stammen, legte in den ersten sieben Monaten dieses Jahres im Schnitt nur einer Dokumente vor, um seine Identität nachzuweisen. Von den Menschen aus Russland hatte etwa jeder zweite Papiere dabei. Dagegen legten rund acht von zehn Menschen, die nach eigener Aussage aus Syrien stammen, Ausweispapiere vor, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage zeigt.

Die Spracherkennungssoftware kommt immer dann zum Einsatz, wenn jemand ohne Papiere kommt und eine arabische Herkunft angibt. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Bei der Widerrufsprüfung, die spätestens drei Jahre nach der Gewährung von Asyl- oder Flüchtlingsschutz ansteht, und entscheidend für die Frage ist, ob eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erteilt wird, ist das anders. Hier kommt die Dialekterkennung nur dann zur Anwendung, wenn keine Dokumente vorliegen und die Anerkennung im schriftlichen Verfahren erfolgt war. Mit anderen Worten: Wer bei der Anhörung erfolgreich gelogen hat und sich auch bei der Widerrufsprüfung nicht auffällig verhält, hat gute Chancen, damit durchzukommen. So wie einige türkische Staatsbürger, die in den 1980er Jahren als libanesische Bürgerkriegsflüchtlinge anerkannt worden waren.

Allerdings hat sich seit der Flüchtlingskrise der Jahre 2015 und 2016 etwas geändert. 2017 wurden alle Dolmetscher, die für das Bamf arbeiten, verpflichtet, das Bundesamt unverzüglich darauf hinzuweisen, "wenn beim Dolmetschen Auffälligkeiten und Unstimmigkeiten sprachlicher Art auf Seiten eines Antragstellers erkennbar sind." (bme)