Wechselrichter: BNetzA fordert Deye zur Benachrichtigung von Kunden auf

Die Bundesnetzagentur hat den Hersteller Deye aufgefordert, Kunden und Händler über ein fehlendes NA-Schutz-Relais der Wechselrichter zu informieren.

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(Bild: heise online / dmk)

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den chinesischen Wechselrichterhersteller Deye dazu aufgefordert, Endkunden über die nicht zertifizierte Bauweise der verkauften Geräte zu informieren. Es geht dabei um das fehlende Netz- und Anlagen-Schutz-Relais (NA-Schutz), das laut VDE-AR-N 4105-Norm für den Betrieb der Wechselrichter nötig und daher auch Bestandteil des Zertfikats für die Wechselrichter ist.

Gegenüber heise online hat die BNetzA auf Anfrage ihren Standpunkt noch einmal bekräftigt. "Sofern Verbraucher Geräte betreiben, die kein bzw. ein ungültiges Zertifikat zur Einhaltung der VDE-AR-N 4105 haben, dürfen diese Geräte nicht am Verteilnetz betrieben werden", schreibt ein Behördensprecher, die "Bundesnetzagentur kann mit Stand vom 11. Juli 2023 bestätigen, dass dem Markt entnommenen Geräten ein Relais fehlt".

Die Behörde hat also offenbar Stichproben genommen und einige Deye-Wechselrichter untersucht oder untersuchen lassen. Sie erklärt weiter: "Entsprechende Hinweise zu Produkten der Firma Ningbo Deye Inverter Technology Co., Ltd liegen der Bundesnetzagentur ebenfalls seit 11. Juli 2023 vor. Der Hersteller hat gegenüber der Bundesnetzagentur Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, die geprüft werden".

Deye plant, mit einer externen Relais-Box das Problem zu lösen, die das Unternehmen betroffenen Kunden in Deutschland und Österreich kostenlos zukommen lassen will. Die Nachzertifizierung solle in wenigen Wochen abgeschlossen sein. Die Bundesnetzagentur war von dem Vorschlag bislang jedoch wenig angetan, ähnlich wie der VDE.

Von der Öffentlichkeit bislang unbemerkt hat die Bundesnetzagentur jedoch am vergangenen Freitag den Hersteller aufgefordert, aktiv zu werden. "Am 14 Juli 2023, wurde der Hersteller von der Bundesnetzagentur u. a. aufgefordert, die Endkunden der betroffenen Geräte über den Sachverhalt und über die vorübergehende Trennung vom Netz für bereits installierte Geräte unverzüglich zu informieren (z. B. durch Presseaufruf, Internetseite, Information an alle Händler)", schreibt uns der Behördensprecher.

Als zuständige Behörde muss die Bundesnetzagentur die Einordnung so vornehmen und die Verwendung am Verteilnetz (also dem lokalen Stromnetz) sofort untersagen. Technisch gesehen besteht für die betroffenen Anlagenbetreiber aus Sicht von heise online jedoch keine akute Gefahr. Bei dem fehlenden Relais handelt es sich schlussendlich um eine redundante Schutzeinrichtung, die in der Praxis eher selten beansprucht wird. Die Wechselrichter schalten beim Trennen vom Netz weiterhin über einen Halbleiter ab – der allein genügt jedoch den Forderungen der Norm nicht.

Kunden, die einen Deye-Wechselrichter von ihrem Händler erhalten haben, dürften in Kürze daher eine Information enthalten. Deye selbst hüllt sich bislang jedoch weiterhin in Schweigen und beantwortete Anfragen zuletzt nicht mehr.

(dmk)