Viele Überwachungsprogramme verfügen über einen sogenannten Stealth-Modus, der es dem Arbeitgeber ermöglicht, sie ohne Wissen des Arbeitnehmers einzusetzen und etwa den Browserverlauf einzusehen, Programmaufrufe zu protokollieren, E-Mails und Chats zu lesen, regelmäßig Screenshots zu machen, Tastatureingaben aufzuzeichnen oder Mikrofon und Webcam zur Raumüberwachung einzuschalten. In Deutschland ist dies verboten, in einigen Bundesstaaten der USA jedoch erlaubt. In einer Untersuchung der Elektronik Frontier Foundation waren 2020 bereits neun von zehn sogenannter Employee-Management-Programme mit Tarnfunktionen ausgerüstet. Die Hersteller überlassen die rechtliche Verantwortung der Firmenleitung, die ihre Software einsetzt.
Im Tarnmodus verhalten sich die Überwachungsprogramme wie ein Schädling. Vorgesetzte, die solche Programme einsetzen, sollten sich bewusst sein, dass sie damit die Kontrolle über ihre Firmenrechner und Daten vollständig in die Hände des Herstellers der Überwachungssoftware legen. Es gibt keine Garantie dafür, dass dieser die Überwachungsdaten nicht für eigene Zwecke missbraucht.
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Firmen-PCs werden in vielen Fällen vom Administrator über ein Remote-Management-Tool aus der Ferne verwaltet. Mitarbeiter haben dann in der Regel keine Adminrechte. Manchmal lassen sich sogar nur bestimmte Programme starten, die auf einer Allowlist stehen.
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